Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Kaiserslautern für Svitlana Ivaniuta, Davenportplatz 5b, 67663 Kaiserslautern
Aushang seit 23.05.2023
Finanzamt Kaiserslautern für Jie Sun, 558 Sunqiao Road Lane, 20120 Shanghai, China
Aushang seit 17.05.2023
Finanzamt Kaiserslautern für Fabian Brachthäuser, Balbierstr. 1, 67663 Kaiserslautern
Aushang seit 11.05.2023
Finanzamt Kaiserslautern für Georgi Iliev Borisov, Pariser Straße 21, 67655 Kaierslautern
Aushang seit 11.05.2023