Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermess-bescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen.
Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch
abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Ver-sandbestätigung. Auf unsere Pressemitteilung vom 11. April 2023 wird hingewiesen.

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuer-messbeträge zur Verfügung, so dass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden He-besatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide ver-senden können.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?
Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbe-scheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung. Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit
Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmä-ßigkeit des Bewertungsrechts beziehen auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, so dass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Ge-richtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzu-kommen und über den Einspruch zu entscheiden.

 

 

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